REISEMEDIZIN

Young runners

Wussten Sie, dass die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auch die Reisemedizinischen Impfungen bei einer Privaten Auslandsreise bezahlen dürfen?

Die Erstattung von Reiseimpfungen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie ist eine freiwillige Leistung, über die jede einzelne Gesetzliche Krankenkasse selbst entscheidet.
Viele Kassen haben sich entschlossen, den Impfstoff und die ärztliche Leistung vollständig zu erstatten, andere übernehmen Kostenanteile. Die Erstattung reicht von 50 Euro im Jahr bis zur vollständigen Erstattung aller Kosten, je nachdem, bei welcher Gesetzlichen Krankenkasse man versichert ist. Es gibt auch Krankenkassen, die die Malariaprophylaxe erstatten.
Nur in seltenen Fällen können die Kosten für Reise­impfungen direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden. Oftmals fehlen dafür die notwendigen Vereinbarungen zwischen den Impfärzten / Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen. Deshalb müssen die Kosten für Reiseimpfungen zunächst vom Patienten selbst bezahlt werden.
Unter www.krankenkassen-experten.de erhalten Sie  eine Liste mit allen Krankenkassen, ob diese eine Erstattung vornehmen.
Weitere Listen zu der Erstattungssituation der Krankenkassen auf der Internetseite sind:

  • Ambulante Kuren
  • Gesundheitskurse
  • OTC nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Grippeschutzimpfung

Auf der Internetseite stehen die jeweiligen Voraussetzungen wann eine Krankenkasse etwas erstattet. So ist z.B. bei einer Ambulanten Kur zu beachten:

  • Es muss sich um einen anerkannten Kurort handeln, sowohl in Deutschland, wie auch im Ausland.
  • Eine ambulante Kur ist nur alle drei Jahre mit einem Kassenzuschuss möglich.
  • Die Notwendigkeit der ambulanten Kur muss von einem Arzt bestätigt werden.
  • Die Krankenkasse muss die ambulante Kur genehmigen.

Und auch bei den nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Arzneimitteln gibt es bei einer möglichen Erstattung viel zu beachten. Diese Arzneimittel werden auch OTC-Produkte (engl. over the counter) genannt.
Die wichtigsten Punkte sind:

  • Fast alle Kassen haben eine jährliche Höchstgrenze für eine Erstattung.
  • Es werden von den Krankenkassen in der Regel nur bestimmte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erstattet.
  • Der Versicherte benötigt ein grünes Rezept oder eine Privatverordnung eines Arztes.
  • Der Versicherte muss vor dem Kauf eines Arzneimittels in der Apotheke zu einem Arzt gehen.
  • Um die Kosten für das nicht verschreibungspflichtige Medikament zu erhalten, muss das grüne Rezept oder die Privatverordnung mit der Rechnung aus der Apotheke bei der Krankenkassen eingereicht werden.

 

Weitere Informationen unter: www.krankenkassen-experten.de

 

 

Anzeige

Schlagwörter: , ,

Related Posts

by
Previous Post Next Post

Schreibe einen Kommentar

0 shares